Dauer des Bildungsganges
Die Ausbildung dauert drei Jahre.Aufnahmevoraussetzungen
Aufgenommen werden können alle Schüler, die den erweiterten Sekundarabschluss I nachweisen. Dieser kann nach Abschluss der Klasse 10 in einer der nachfolgend genannten Schulen oder durch einen vergleichbaren Abschluss erworben werden:Abschluss der Klasse 10:
Hauptschule oder Realschule oder Gymnasium, hier auch nach Klasse 9 ohne unmittelbaren Nachweis des Erweiterten Sekundarabschlusses, aber mit dem Nachweis der Versetzung in die Klasse 10 des Gymnasiums.
Dem Abschluss der Klasse 10 gleichwertiger Abschluss:
Zweijährige Berufsfachschule oder Berufsaufbauschule oder Fachschule mit Zusatzangebot.
Ausbildungsziel
Das Fachgymnasium Gesundheit und Soziales mit dem Schwerpunkt Gesundheit - Pflege ist eine Abteilung der Berufsbildenden Schulen Rinteln. Es soll am 21.08.2008 den Unterrichtsbetrieb in der Dauestraße aufnehmen.Das Fachgymnasium ist eine Schulform mit berufsorientierten Schwerpunkten. Hier sind besonders folgende Fächer zu nennen:
- Gesundheit - Pflege
- Betriebs- und Volkswirtschaft
- Informationsverarbeitung.
Eine Ausbildung in diesen Fächern erscheint gerade in der Gegenwart von Bedeutung. Die erworbenen Kenntnisse erleichtern es den Abiturienten, in gehobenen Positionen des Bereichs Gesundheit und Pflege tätig zu werden. Selbstverständlich bereitet das Fachgymnasium nicht nur auf Berufsausbildungen und Berufstätigkeiten vor, sondern bietet seinen Schülern ebenfalls die Möglichkeit, sich für Studiengänge aller Fachrichtungen zu qualifizieren, da es die
Allgemeine Hochschulreife (Abitur)verleiht.
Mit der Wahl des Fachgymnasiums Gesundheit und Soziales entscheidet sich eine Schülerin/ein Schüler für eine berufsbezogene Schwerpunktbildung im Rahmen des Berufsfeldes Gesundheit und Pflege.
Stundentafel
Stundentafel für das Fachgymnasium Gesundheit und Soziales
Schwerpunkt: Gesundheit - Pflege
| Unterrichtsfächer | Zahl der Wochenstunden | ||||
| Einführungsphase | Qualifikationsphase 12. Schuljahrgang |
Qualifikationsphase 13. Schuljahrgang |
|||
| Deutsch | 3 | 4 | 4 | ||
| Englisch | 3 | 4 | 4 | ||
| Mathematik | 3 | 4 | 4 | ||
| weitere Fremdsprache | 41) | 41) | 41) | ||
| Geschichte Politik |
2 | - | 2 - |
||
| Religion/Werte und Normen | 2 | 2 | - | ||
| Physik oder Chemie | 2 | 2 | 2 | ||
| Gesundheit - Pflege | 4 | 4 | 4 | ||
| Betriebs- und Volkswirtschaft |
3 | 3 | 3 | ||
| Informationsverarbeitung | 3 | 3 | 3 | ||
| Sport | 2 | 2 | 2 | ||
| Summe Fachtheorie | 31 | 32 | 32 | ||
| Fachpraxis (Pflichtunterricht) |
2 | 2 | 2 | ||
| Wahlangebote | nach Entscheidung der Schule | ||||
Anzahl der Kurse
| Aufgabenfeld | Fach | Anzahl der Kurse | |
| Profilfächer | C | Gesundheit - Pflege | 4 |
| B | Betriebs- und Volkswirtschaft | 4 | |
| C | Informationsverarbeitung | 4 | |
| Kernfächer | A | Deutsch | 4 |
| A | eine Fremdsprache 1)2) | 4 | |
| C | Mathematik | 4 | |
| Ergänzungsfächer | C | eine Naturwissenschaft 4) | 4 |
| B | Geschichte | 2 | |
| B | Religion / Werte und Normen 3) | 2 | |
| - | Sport | 4 | |
| Wahlfächer | Weitere Fächer aus dem Angebot der Schule | Keine Belegungsverpflichtung |
1) Der Unterricht ist in derselben Fremdsprache zu belegen.
2) Wer in der Einführungsphase verpflichtet war, am Unterricht in einer weiteren Fremdsprache teilzunehmen, muss diese Fremdsprache in der Qualifikationsphase fortführen. Wer in diesem Fall die erste Fremdsprache als Prüfungsfach wählt, muss die erste Fremdsprache zusätzlich in vier Schulhalbjahren belegen.
3) Wird Religionsunterricht der Religionsgemeinschaft, der die Schülerin oder der Schüler angehört, nicht angeboten und an dessen statt auch das Fach Werte und Normen nicht gewählt, so ist in zwei aufeinander folgende n Schulhalbjahres Unterricht in einem anderen Fachs, das nicht Prüfungsfach ist, aus dem Aufgabenfeld B zu belegen.
4) Die Kurse sind in derselben Naturwissenschaft zu belegen.
Hinweise zur Organisation
LehrplanDie Oberstufe gliedert sich in
1. die Einführungsphase (bisher Schuljahrgang 11);
2. die Qualifikationsphase (Schuljahrgänge 12 und 13);
Der Unterricht wird in allen drei Jahrgängen in Schulhalbjahren und Schuljahren organisiert.
Die Einführungsphase hat die Aufgabe, auf den Unterricht in der Qualifikationsphase vorzubereiten und ein dafür erforderliches Grundwissen zu vermitteln. Der Übergang von der Einführungsphase in die Qualifikationsphase erfolgt durch Versetzung.
Die Qualifikationsphase dient dem Erwerb der Qualifikation für ein Studium oder andere Ausbildungswege. Zwischen den Schuljahrgängen dieser Phase gibt es keine Versetzung. Die Bewertungen in der Qualifikationsphase gehen in das Abiturzeugnis ein.
Die Dauer des Durchgangs durch die gymnasiale Oberstufe beträgt maximal vier Jahre.
Fremdsprachenbedingungen
Für den fremdsprachlichen Unterricht besteht folgende Unterrichtsverpflichtung:
1. In der Einführungsphase ist die Teilnahme an der ersten Fremdsprache Pflicht.
2. In der Einführungsphase und der Qualifikationsphase ist die Teilnahme an einer weiteren Fremdsprache durchgehend Pflicht, sofern nicht im 7. bis 10. Jahrgang (im Gymnasium im 6. bis 9. Jahrgang, wenn sie nach Klasse 9 in das Fachgymnasium wechseln) am versetzungserheblichen Unterricht in einer zweiten Fremdsprache teilgenommen wurde.
Facharbeit und Projektarbeit
In einem Schulhalbjahr der Qualifikationsphase ist eine Fach- oder Projektarbeit anzufertigen, die den Schülerinnen und Schülern exemplarisch auch Gelegenheit zu vertieftem wissenschaftspropädeutischem Arbeiten gibt. Sie kann als Einzel- oder Gruppenarbeit angefertigt werden und bezieht sich auf den Unterrichtsgegenstand eines Faches des Schulhalbjahres (Facharbeit) oder auf ein fächerübergreifend angelegtes Einzel- oder Gruppenprojekt innerhalb des Schulhalbjahres (Projektarbeit). Die Entscheidung über Facharbeit oder Projektarbeit sowie über Gegenstand und Zeitpunkt trifft die Schule. Die Bewertung der Facharbeit geht in die Bewertung des Faches des Schulhalbjahres ein, die Bewertung der Projektarbeit geht in die Bewertung der beteiligten Fächer des Schulhalbjahres ein.
Abiturprüfung
Die Reifeprüfung wird am Ende der Qualifikationsphase in fünf Fächern abgelegt.
Die ersten bis vierten Prüfungsfächer sind schriftliche Prüfungsfächer, in denen bei Bedarf zusätzlich mündlich geprüft wird. Im fünften Prüfungsfach wird mündlich geprüft.
Im ersten bis dritten Prüfungsfach wird der Unterricht auf einem erhöhten Anforderungsniveau erteilt, im vierten und fünften Prüfungsfach wird der Unterricht auf einem grundlegenden Anforderungsniveau erteilt.
Im ersten und zweiten Prüfungsfach werden die Ergebnisse der Qualifikationsphase zweifach gewertet, im dritten, vierten und fünften Prüfungsfach werden die Ergebnisse der Qualifikationsphase einfach gewertet.
Mit den fünf Prüfungsfächern müssen
1. das sprachlich-literarisch-künstlerische Aufgabenfeld (A),
2 das gesellschaftswissenschaftliche Aufgabenfeld (B) und
3. das mathematisch-naturwissenschaftlich-technische Aufgabenfeld (C)
abgedeckt sein.
Unterrichtsfächer
Der Unterricht wird in Profilfächern, Kernfächern, Ergänzungsfächern und Wahlfächern erteilt.
Profilfächer sind die das Fachgymnasium Gesundheit und Soziales Schwerpunkt Gesundheit - Pflege prägenden Fächer Gesundheit - Pflege, Betriebs- und Volkswirtschaft und Informationsverarbeitung, Kernfächer sind Deutsch, die Fremdsprachen und Mathematik. Ergänzungsfächer sind die Naturwissenschaften, Religion oder Werte und Normen, Geschichte, Sport und Fachpraxis, Wahlfächer sind Politik und gegebenenfalls weitere Fächer aus dem Angebot der Schule.
Gesamtqualifikation
Aus den Leistungen der Schülerin/des Schülers in der Qualifikationsphase und den Leistungen in der Abiturprüfung wird durch Addition der Punkte eine Gesamtpunktzahl ermittelt, die Gesamtqualifikation. Die Gesamtqualifikation setzt sich etwa zu zwei Dritteln aus Leistungen in der Qualifikationsphase und etwa zu einem Drittel aus Prüfungsergebnissen im Abitur zusammen.
