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Einzelhandelskaufmann /-frau

Dauer des Bildungsganges

Die Ausbildung dauert drei Jahre.

Aufnahmevoraussetzungen

Ausbildungsvertrag

Ausbildungsziel

Kaufleute im Einzelhandel informieren und beraten Kunden und verkaufen Waren aller Art. Außerdem arbeiten sie im Einkaufs- und Lagerwesen, übernehmen betriebswirtschaftliche Aufgaben im Personal- und Rechnungswesen und wirken bei der Sortimentsgestaltung sowie bei Marketingaktionen mit. Dies erfordert die Beobachtung des Marktes, aktueller Trends und Neuerungen.
Sie benutzen den Computer für vielfältige Anwendungen, u.a. für EDV-gestützte Warenwirtschaftssysteme.

Inhalte der Ausbildung

Allgemeiner Lernbereich mit den Unterrichtsfächern:

- Deutsch/Kommunikation
- Englisch/Kommunikation
- Politik
- Sport
- Religion

Berufsfeldbezogener Lernbereich:

Fachtheorie mit den Lernfeldern:

Grundstufe:
* Das Einzelhandelsunternehmen repräsentieren
* Verkaufsgespräche kundenorientiert führen
* Kunden im Servicebereich Kasse betreuen
* Waren präsentieren
* Werben und den Verkauf fördern

Fachstufe 1:
* Waren beschaffen
* Waren annehmen, lagern und pflegen
* Geschäftsprozesse erfassen und kontrollieren
* Preispolitische Maßnahmen vorbereiten und durchführen
* Besondere Verkaufssituationen bewältigen

Fachstufe 2:
* Geschäftsprozesse erfolgsorientiert steuern
* Mit Marketingkonzepten Kunden gewinnen und binden
* Personaleinsatz planen und Mitarbeiter führen
* Ein Unternehmen gründen und entwickeln

Hinweise zur Organisation

Der Unterricht findet an einem bzw. zwei Wochentagen (im 1. Ausbildungsjahr) statt. Er wird montags bis freitags in der Zeit zwischen 7:50 und 15:50 Uhr erteilt.

Abschluss

Am Ende der Ausbildung findet eine schriftliche und mündliche Prüfung statt.
Die schriftliche Prüfung umfasst die Bereiche:
Kaufmännische Handelstätigkeit
Einzelhandelsprozesse
Wirtschafts- und Sozialkunde

Die mündliche Prüfung besteht aus einem Fallgespräch. Hier soll der Prüfling zeigen, dass er eine praxisbezogene Aufgabe kunden- und serviceorientiert behandeln kann. Auch betriebswirtschaftliche Kenntnisse werden erörtert.

Der erfolgreiche Abschluss führt
-zum Erwerb des Berufsschulabschlusses
-zum Erwerb des Sekundarabschlusses I -Realschulabschluss- bei vorliegendem Hauptschulabschluss
-zum Erwerb des Erweiterten Sekundarabschlusses I bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen
-zum Erwerb der Fachhochschulreife bei Vorliegen des schulischen Teils der Fachhochschulreife bei Ausbildungsbeginn



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