Dauer des Bildungsganges
Die Ausbildung dauert drei Jahre.Aufnahmevoraussetzungen
AusbildungsvertragAusbildungsziel
Kaufleute im Einzelhandel informieren und beraten Kunden und verkaufen Waren aller Art. Außerdem arbeiten sie im Einkaufs- und Lagerwesen, übernehmen betriebswirtschaftliche Aufgaben im Personal- und Rechnungswesen und wirken bei der Sortimentsgestaltung sowie bei Marketingaktionen mit. Dies erfordert die Beobachtung des Marktes, aktueller Trends und Neuerungen.Sie benutzen den Computer für vielfältige Anwendungen, u.a. für EDV-gestützte Warenwirtschaftssysteme.
Inhalte der Ausbildung
Allgemeiner Lernbereich mit den Unterrichtsfächern:- Deutsch/Kommunikation
- Englisch/Kommunikation
- Politik
- Sport
- Religion
Berufsfeldbezogener Lernbereich:
Fachtheorie mit den Lernfeldern:
Grundstufe:
* Das Einzelhandelsunternehmen repräsentieren
* Verkaufsgespräche kundenorientiert führen
* Kunden im Servicebereich Kasse betreuen
* Waren präsentieren
* Werben und den Verkauf fördern
Fachstufe 1:
* Waren beschaffen
* Waren annehmen, lagern und pflegen
* Geschäftsprozesse erfassen und kontrollieren
* Preispolitische Maßnahmen vorbereiten und durchführen
* Besondere Verkaufssituationen bewältigen
Fachstufe 2:
* Geschäftsprozesse erfolgsorientiert steuern
* Mit Marketingkonzepten Kunden gewinnen und binden
* Personaleinsatz planen und Mitarbeiter führen
* Ein Unternehmen gründen und entwickeln
Hinweise zur Organisation
Der Unterricht findet an einem bzw. zwei Wochentagen (im 1. Ausbildungsjahr) statt. Er wird montags bis freitags in der Zeit zwischen 7:50 und 15:50 Uhr erteilt.Abschluss
Am Ende der Ausbildung findet eine schriftliche und mündliche Prüfung statt.Die schriftliche Prüfung umfasst die Bereiche:
Kaufmännische Handelstätigkeit
Einzelhandelsprozesse
Wirtschafts- und Sozialkunde
Die mündliche Prüfung besteht aus einem Fallgespräch. Hier soll der Prüfling zeigen, dass er eine praxisbezogene Aufgabe kunden- und serviceorientiert behandeln kann. Auch betriebswirtschaftliche Kenntnisse werden erörtert.
Der erfolgreiche Abschluss führt
-zum Erwerb des Berufsschulabschlusses
-zum Erwerb des Sekundarabschlusses I -Realschulabschluss- bei vorliegendem Hauptschulabschluss
-zum Erwerb des Erweiterten Sekundarabschlusses I bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen
-zum Erwerb der Fachhochschulreife bei Vorliegen des schulischen Teils der Fachhochschulreife bei Ausbildungsbeginn
