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Verkäuferin/Verkäufer

Dauer des Bildungsganges

Die Ausbildung dauert zwei Jahre.

Aufnahmevoraussetzungen

Ausbildungsvertrag

Ausbildungsziel

Verkäufer/innen veräußern Waren und Dienstleistungen. Dazu informieren und beraten sie Kunden und bieten Serviceleistungen an. Sie nehmen Ware an, zeichnen sie aus und präsentieren sie ansprechend. Zudem prüfen sie den Bestand, führen Qualitätskontrollen durch, bestellen Ware nach und nehmen Reklamationen entgegen.
Sie benutzen den Computer für vielfältige Anwendungen, u.a. für EDV-gestützte Warenwirtschaftssysteme.

Inhalte der Ausbildung

Allgemeiner Lernbereich mit den Unterrichtsfächern:

- Deutsch/Kommunikation
- Englisch/Kommunikation
- Politik
- Sport
- Religion

Berufsfeldbezogener Lernbereich:

Fachtheorie mit den Lernfeldern:

Grundstufe:
* Das Einzelhandelsunternehmen repräsentieren
* Verkaufsgespräche kundenorientiert führen
* Kunden im Servicebereich Kasse betreuen
* Waren präsentieren
* Werben und den Verkauf fördern

Fachstufe 1:
* Waren beschaffen
* Waren annehmen, lagern und pflegen
* Geschäftsprozesse erfassen und kontrollieren
* Preispolitische Maßnahmen vorbereiten und durchführen
* Besondere Verkaufssituationen bewältigen

Hinweise zur Organisation

Der Unterricht findet an einem bzw. zwei Wochentagen (im 1. Ausbildungsjahr) statt. Er wird montags bis freitags in der Zeit zwischen 7:50 und 15:50 Uhr erteilt.

Abschluss

Am Ende der Ausbildung findet eine schriftliche und mündliche Prüfung statt.
Die schriftliche Prüfung umfasst die Bereiche:
Verkauf und Marketing
Warenwirtschaft und Rechnungswesen
Wirtschafts- und Sozialkunde

Die mündliche Prüfung besteht aus einem Fallgespräch. Hier soll der Prüfling zeigen, dass er eine praxisbezogene Aufgabe kunden- und serviceorientiert behandeln kann.

Der erfolgreiche Abschluss führt
-zum Erwerb des Berufsschulabschlusses
-zum Erwerb des Sekundarabschlusses I -Realschulabschluss- bei vorliegendem Hauptschulabschluss
-zum Erwerb des Erweiterten Sekundarabschlusses I bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen
-zum Erwerb der Fachhochschulreife bei Vorliegen des schulischen Teils der Fachhochschulreife bei Ausbildungsbeginn


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