Berufsfachschule - Sozialpädagogische/r Assistent/in

Dauer des Bildungsganges

Die Ausbildung dauert 2 Jahre.

 

Aufnahmevoraussetzungen

In die Berufsfachschule Sozialpädagogische/r Assistent/in kann aufgenommen werden, wer den Sekundarabschluss I -Realschulabschluss- oder einen anderen gleichwertigen Bildungsstand nachweist.

In die Klasse II kann aufgenommen werden, wer die Voraussetzungen zur Aufnahme in Klasse I erfüllt und die Fachhochschulreife oder einen anderen gleichwertigen Bildungsstand nachweist oder
die zweijährige Berufsfachschule Sozialpädagogik erfolgreich besucht hat.

Bis zum Beginn der praktischen Ausbildung muss die persönliche Zuverlässigkeit und gesundheitliche Eignung nachgewiesen werden. (Die gesundheitliche Eignung liegt vor, wenn von dem/der Bewer¬ber/in keine Gefahr einer berufstypischen Infektion besteht und von ihm oder ihr keine ausgeht.)

 

Ausbildungsziel

Die berufsbezogenen Lernbereiche Theorie und Praxis zielen darauf ab, dass die Schülerinnen und Schüler Kompetenzen für die Tätigkeiten der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern vor allem in Krippen, Kindergärten, Horten und für die pädagogische Arbeit in Grundschulen erwerben.

Die berufliche Tätigkeit der Sozialpädagogischen Assistentin/ des Sozialpädagogischen Assistenten ist vor allem durch Mitwirkung und Unterstützung gekennzeichnet. Sie tragen in den Einrichtungen bzw. Gruppen Teilverantwortung und sind auf die enge Zusammenarbeit mit Erzieherinnen/ Erziehern bzw. pädagogischen Fachkräften angewiesen.

Die abgeschlossene Berufsausbildung ist die Voraussetzung für die Erzieherausbildung.

 

 

Stundentafel

Lernbereiche Wochenstunden

Berufsübergreifender Lernbereich
mit den Fächern

  • Deutsch/Kommunikation
  • Fremdsprache/Kommunikation
  • Politik
  • Mathematik
  • Sport
  • Religion
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Berufsbezogener Lernbereich - Theorie

Klasse 1
mit den Modulen

  • Erwerb der sozialpädagogischen Berufsrolle
  • Vielfalt in der Lebenswelt von Kindern
  • Betreuung und Begleitung von Kindern
  • Erziehung als pädagogische Beziehungsgestaltung
  • Pädagogische Begleitung von Bildungsprozessen I
  • Optionale Lernangebote

Klasse 2
mit den Modulen

  • Entwicklung beruflicher Identität
  • Entwicklungs- und Bildungsprozesse von Kindern
  • Pädagogische Konzepte
  • Pädagogische Begleitung von Bildungsprozessen II
  • Arbeit mit Familien und Bezugspersonen
  • optionale Lernangebote

 

 

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Berufsbezogener Lernbereich - Praxis
mit den Modulen

Durchführung der Praktische Ausbildung
Während des Bildungsganges wird zusätzlich die praktische Ausbildung von insgesamt 840 Zeitstunden in geeigneten sozialpädagogischen Einrichtungen für Kinder durchgeführt. Schülerinnen und Schüler, die in Klasse 2 aufgenommen werden, leisten eine praktische Ausbildung von 600 Zeitstunden ab.

Reflexion der praktischen Ausbildung I/II

 

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Summe 48
 

Hinweise zur Organisation

Die Ausbildung erfolgt in Klasse I in einem Block, in Klasse II an drei Tagen in der Woche in der Praxis, an zwei Tagen in der Schule.
Nähere Informationen zur Wahl einer geeigneten Praxisstelle erhalten Sie im Rahmen des Aufnahmeverfahrens.
Der Unterricht in der Schule wird montags bis freitags in der Zeit i.d.R. zwischen 7:50 und 14:50 Uhr erteilt.

 

Abschluss

Der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung berechtigt zum Führen der Berufsbezeichnung "Staatlich geprüfte Sozialpädagogische Assistentin/ Staatlich geprüfter Sozialpädagogischer Assistent".
Daneben wird der Erweiterte Sekundarabschluss I erworben, der zum Eintritt in die gymnasiale Oberstufe berechtigt.
Die erfolgreich absolvierte Abschlussprüfung mit einer mindestens befriedigenden Leistung im Fach Deutsch, im berufsbezogenen Lernbereich-Theorie und im berufsbezogenen Lernbereich - Praxis berechtigt zum Eintritt in die Fachschule Sozialpädagogik.

 
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