Berufsfachschule - Pflegeassistenz
Aufnahmevoraussetzungen
- Hauptschulabschluss oder ein anderer gleichwertiger Bildungsstand
- Zum Beginn der praktischen Ausbildung muss der Schüler die persönliche Zuverlässigkeit (polizeiliches Führungszeugnis) und gesundheitliche Eignung (Immunschutz, praktische Erfahrungen) nachweisen.
Ausbildungsziel
Abschluss der Berufsfachschule mit der Berufsbezeichnung "Staatlich geprüfte/r Pflegeassistent/in"
Stundentafel
Lernbereiche | Wochenstunden |
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Berufsübergreifender Lernbereich
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12 |
Berufsbezogener Lernbereich - Theorie 1. Arbeits- und Beziehungsprozesse mit den Lernfeldern
2. Unterstützung des Menschen
3. Pflege von Menschen
Optionale Lernangebote Berufsbezogener Lernbereich - Praxis |
33 |
Summe | 45 |
Hinweise zur Organisation
Während der 2-jährigen schulischen Ausbildung findet die praktische Ausbildung in der Altenpflege und Heilerziehungspflege statt. Die praktische Ausbildung beträgt 960 Stunden, dies entspricht ca. 12 Wochen pro Schuljahr.
Der Unterricht wird montags bis freitags in der Zeit zwischen 7:50 und 14:50 Uhr erteilt.
Berechtigung
Absolventen haben die Berechtigung, die Berufsbezeichnung "Staatlich geprüfte Pflegeassistentin/ Staatlich geprüfter Pflegeassistent" zu führen. Der erfolgreiche Abschluss berechtigt und unter bestimmten Bedingungen - zum Eintritt in die Klasse 2 der Berufsqualifizierenden Berufsfachschulen Altenpflege oder Sozialassistent/in, - zum Eintritt in das zweite Ausbildungsjahr einer dualen Ausbildung zum/zur Hauswirtschafter/in, - zum Eintritt in das 2. Jahr der BFS Sozialassistenz Familienpflege und - zum Eintritt in das 1. Jahr der dreijährigen Fachschule Heilerziehungspflege.
Zusätzlich wird mit Bestehen der Abschlussprüfung der Sekundarabschluss I -Realschulabschluss erworben.
Downloads
- BFS berufsqualifizierend Pflegeassistenz (1.7 MB | pdf)