Kurzbildungsgang Pflegeassistenz
Bemerkung zur Schulform:
Sie sind bereits mindestens drei Jahre im pflegerischen Bereich tätig gewesen? Dann werden wir Sie nach einem persönlichen Beratungsgespräch in den Kurzbildungsgang Pflegeassistenz aufnehmen und Ihnen die Möglichkeit geben, nach 320 Stunden Ihren Abschluss als staatlich geprüfter Pflegeassistent/staatlich geprüfte Pflegeassistentin zu absolvieren.
Der Lehrplan ist umfassend und praxisnah gestaltet, um den Teilnehmenden die bestmögliche Vorbereitung zu bieten. Er umfasst die Fächer Deutsch/Kommunikation zur Stärkung der sprachlichen und kommunikativen Kompetenzen, Pflege von Menschen zur Vermittlung fundierter pflegerischer Kenntnisse und Techniken, Arbeits- und Beziehungsprozesse zur Schulung im Umgang mit Patienten und Arbeitsprozessen sowie Unterstützung des Menschen mit einem Fokus auf die ganzheitliche Unterstützung und Betreuung der Pflegebedürftigen.
Eingangsvoraussetzung:
Um sich für den Kurzbildungsgang Pflegeassistenz anzumelden, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden: ein Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsstand sowie eine mindestens dreijährige Tätigkeit von mindestens 30 Stunden pro Woche (in Teilzeit entsprechend länger) im Bereich der Pflege von Menschen.
Kommentar:
Zu Ausbildungsbeginn müssen Sie Ihre persönliche Zuverlässigkeit (erweitertes Führungszeugnis) und gesundheitliche Eignung nachweisen.
Abschluss:
Staatlich geprüfter Pflegeassistent/staatlich geprüfte Pflegeassistentin
Kommentar Abschluss:
Der Kurs dient der adäquaten Vorbereitung auf die Abschlussprüfung, die neben einer 1,5-stündigen Klausur, aus zwei jeweils 3- stündige schriftliche Prüfungen.