Berufsfachschule - Sozialpädagogische/r Assistent/in
Aufnahmevoraussetzungen
In die Berufsfachschule Sozialpädagogische/r Assistent/in kann aufgenommen werden, wer den Sekundarabschluss I -Realschulabschluss- oder einen anderen gleichwertigen Bildungsstand nachweist.
In die Klasse II kann aufgenommen werden, wer die Voraussetzungen zur Aufnahme in Klasse I erfüllt
und
die Fachhochschulreife oder einen anderen gleichwertigen Bildungsstand nachweist
oder
die zweijährige Berufsfachschule Sozialpädagogik erfolgreich besucht hat.
Bis zum Beginn der praktischen Ausbildung muss die persönliche Zuverlässigkeit und gesundheitliche Eignung nachgewiesen werden. (Die gesundheitliche Eignung liegt vor, wenn von dem/der Bewer¬ber/in keine Gefahr einer berufstypischen Infektion besteht und von ihm oder ihr keine ausgeht.)
Stundentafel
Lernbereiche | Wochenstunden |
---|---|
Berufsübergreifender Lernbereich
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10 |
Berufsbezogener Lernbereich - Theorie
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35 |
Berufsbezogener Lernbereich - Praxis Praktische Ausbildung (840 Zeitstunden) Reflexion der praktischen Ausbildung I/II
|
3 |
Summe | 48 |
Hinweise zur Organisation
Der Unterricht wird montags bis freitags in der Zeit zwischen 7:50 und 14:50 Uhr erteilt.
Downloads
- BFS berufsqualifizierend Sozialpädagogische/r Assistent/in (1.2 MB | pdf)